AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von intercon-systems, Inhaber Henning Schröder (im Folgenden "Anbieter"), über die Domains "www.intercon-systems.de" sowie die dazugehörigen Sub-Domains angeboten werden.
- 1.2 Der Anbieter erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
- 1.3 Abweichende AGB des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
- 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-Lösung zur Verfügung, die als Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistung genutzt werden kann. Diese Lösung wird im Verantwortungsbereich des Anbieters bereitgestellt (ab der Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet).
- 2.2 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Beschreibung der SaaS-Lösung.
- 2.3 Der Anbieter darf Änderungen an der SaaS-Lösung vornehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
- 2.4 Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu ändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
- 2.5 Um die Sicherheit, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der SaaS-Lösung zu gewährleisten, kann der Anbieter Änderungen einschließlich Updates und Upgrades vornehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
- 2.6 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem Übergabepunkt und dem IT-System des Kunden sicherzustellen.
- 2.7 Weitere Leistungen, wie die Entwicklung individueller Lösungen oder kundenspezifische Anpassungen der SaaS-Lösung, sind nicht geschuldet und bedürfen eines separaten Vertrags.
3. Nutzungsrechte
- 3.1 Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugriff auf die SaaS-Lösung über das Internet mittels eines Browsers.
- 3.2 Der Kunde darf die SaaS-Lösung oder Teile davon nicht Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die SaaS-Lösung oder Teile davon zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu unterlizenzieren. Ausgenommen sind Teile der SaaS-Lösung, die im Rahmen des Leistungsumfangs öffentlich angeboten werden müssen.
- 3.3 Darüber hinaus erhält der Kunde keine weiteren Nutzungsrechte, insbesondere nicht an der Software oder Middleware selbst oder an den Infrastrukturleistungen im Rechenzentrum.
4. Verfügbarkeit
- 4.1 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Lösung von 98% über eine vierteljährliche Betrachtung.
- 4.2 Ausgenommen davon sind:
- Geplante Wartungsarbeiten an der SaaS-Lösung, die dem Kunden mindestens drei Tage im Voraus elektronisch (z.B. per E-Mail oder im Kunden-Portal) angekündigt werden. Diese Wartungsarbeiten werden die Verfügbarkeit der SaaS-Lösung in einem Kalendermonat maximal um fünf Stunden beeinträchtigen.
- Ungeplante Ausfallzeiten („Störungen“) und Verzögerungen bei der Störungsbehebung, die nicht auf eine Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen sind, insbesondere solche, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
- 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung unverzüglich nach Bekanntwerden dem Anbieter zu melden und zu prüfen, ob die Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
- 4.4 Bei einer Störungsmeldung während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr) beginnt die Störungsbehebung innerhalb von vier Stunden. Erfolgt die Meldung außerhalb dieser Zeiten, beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Zeitverlust, der durch den Kunden verursacht wird, wird nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
- 4.5 Standardmäßig gewährleistet der Anbieter eine Reaktionszeit von einem Werktag während der Geschäftszeiten. Bei schwerwiegenden Störungen, die zu einem vollständigen Ausfall der Software führen, reagiert der Anbieter innerhalb von vier Stunden nach Eingang der Störungsmeldung. Wird die Störung außerhalb der Geschäftszeiten gemeldet, beginnt die Reaktionszeit am folgenden Werktag.
- 4.6 Abweichende Entstörungs- und Reaktionszeiten sind nicht geschuldet und bedürfen eines gesonderten Vertrags.
5. Nutzungsvoraussetzungen beim Kunden
- 5.1 Für die Nutzung der SaaS-Lösung ist der Zugriff über einen ausreichend aktuellen Browser erforderlich. Folgende Browser und deren Versionen werden als ausreichend aktuell definiert: Mozilla Firefox ab Version 38, Google Chrome ab Version 45, Internet Explorer ab Version 11, Microsoft Edge ab Version 12, Safari ab Version 9, Opera ab Version 35, iOS ab Version 9, Android ab Version 5.
- 5.2 Fehlfunktionen aufgrund veralteter Browser-Software stellen keinen Mangel an der SaaS-Lösung dar.
- 5.3 Für die Nutzung von Online-Zahlungsmethoden innerhalb der SaaS-Lösung sind Konten des Kunden bei den jeweiligen Zahlungsanbietern erforderlich. Der Anbieter stellt lediglich die notwendigen Schnittstellen zur Verfügung.
6. Datenschutz und Datensicherung
- 6.1 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten von Kunden des Kunden zugreifen kann, handelt er ausschließlich als Auftragsverarbeiter und nutzt diese Daten nur zur Vertragsdurchführung. Eine Speicherung der Daten von Kunden des Kunden findet nicht statt.
- 6.2 Der Kunde schließt mit dem Anbieter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet.
- 6.3 Der Kunde bleibt im Auftragsverhältnis und im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag und der SaaS-Lösung personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so stellt er sicher, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
- 6.4 Der Anbieter erstellt täglich ein Gesamtbackup der Daten und Einstellungen des Kunden.
- 6.5 Ein Backup wird über einen Zeitraum von vierzehn Tagen aufbewahrt und steht dem Kunden in diesem Zeitraum jederzeit zur Wiederherstellung über das Kunden-Portal zur Verfügung.
- 6.6 Darüber hinausgehende Datensicherungen muss der Kunde bei Bedarf eigenverantwortlich durchführen oder in einem gesonderten Vertrag mit dem Anbieter regeln.
7. Pflichten des Kunden
- 7.1 Der Kunde muss die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und darf diese nicht an Unberechtigte weitergeben.
- 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Lösung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.
- 7.3 Der Kunde muss das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland einhalten und die Nutzung der Schnittstelle in seinen Datenschutzbestimmungen erwähnen.
- 7.4 Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er mit der SaaS-Lösung nutzt. Er muss sicherstellen, dass die von ihm bereitgestellten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde haftet umfassend dafür, dass die von ihm bereitgestellten Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Zudem darf er die SaaS-Lösung nicht für Inhalte verwenden, die pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend, gesetzlich verboten, jugendgefährdend, gegen die guten Sitten verstoßend oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdend sind. Dies gilt auch für Inhalte, die über vom Kunden eingerichtete Verweise („Hyperlinks“) auf Seiten Dritter zugänglich gemacht werden.
8. Folgen bei Pflichtverletzungen
- 8.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung und zu deren Daten zu sperren, wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten („Kardinalpflichten“) verstößt, insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten in den Abschnitten 7.3 und 7.4.
- 8.2 Die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn der Kunde den Verstoß gegen die betroffene Pflicht dauerhaft beseitigt hat.
- 8.3 Der Anbieter hat das Recht, bei einem Verstoß gegen die Pflichten in 7.3 und 7.4 die betroffenen Daten zu löschen.
- 8.4 Bei dauerhaften oder wiederholten Verstößen, insbesondere gegen die Pflichten in 7.3 und 7.4, kann der Anbieter nach einer Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
9. Preise und Zahlung
- 9.1 Die Preise und nutzungsabhängigen Gebühren der jeweiligen SaaS-Lösung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters.
- 9.2 Die Preise basieren auf der genutzten SaaS-Lösung und der Anzahl der monatlich durchgeführten Transaktionen.
- 9.3 Fehlgeschlagene Transaktionen werden bei der Berechnung der monatlichen Transaktionen nicht berücksichtigt.
- 9.4 Die Entgelte fallen monatlich an und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- 9.5 Der Kunde bleibt verpflichtet, die während der Vertragslaufzeit angefallenen nutzungsabhängigen Gebühren auch nach Vertragskündigung zu bezahlen.
- 9.6 Alle Rechnungen werden dem Kunden elektronisch per E-Mail und im Kunden-Portal zur Verfügung gestellt. Für die postalische Zusendung einer Rechnung kann der Anbieter die anfallenden Versandkosten in Rechnung stellen.
- 9.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Der Kunde muss dieser Preisanpassung aktiv zustimmen. Erfolgt die Zustimmung des Kunden nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, endet der Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Die Zustimmung kann sowohl über das Backend der SaaS-Lösung als auch per E-Mail erfolgen.
- 9.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung zu sperren.
10. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
- 10.1 Mit dem Klick auf „Buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Auftragserteilung ab. Der Anbieter wird den Eingang der Auftragserteilung unverzüglich bestätigen.
- 10.2 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Anbieters oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
- 10.3 Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- 10.4 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von einem Monat geschlossen und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- 10.5 Beide Parteien können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte des Anbieters dadurch verletzt, dass er die SaaS-Lösung über das vertraglich gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung trotz Abmahnung des Anbieters nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.
- 10.6 Kündigungen müssen über den im Kunden-Portal (https://www.intercon-systems.de/admin/subscription.html) vorgesehenen Weg oder alternativ in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Kündigt der Kunde per E-Mail, so muss die Kündigung von der beim Anbieter hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden versendet werden.
- 10.7 Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter alle in der SaaS-Lösung gespeicherten Daten des Kunden sowie das Kundenkonto unwiderruflich löschen. Bei einer Kündigung durch den Anbieter hat der Kunde bis zwei Wochen nach Vertragsende die Möglichkeit, seine in der SaaS-Lösung gespeicherten Daten einzusehen und eigenverantwortlich zu sichern. Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht löschen darf, werden gesperrt und nach Wegfall der Vorschriften gelöscht.
11. Haftung
- 11.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei wesentlichen Vertragsverletzungen (Kardinalpflichten), die den Vertragszweck gefährden, sowie im Rahmen seiner eigenen Haftung gemäß Art. 82 DSGVO.
- 11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss für den Anbieter erkennbar war.
- 11.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für anfängliche Mängel, sofern nicht die Voraussetzungen aus 11.1 oder 11.2 erfüllt sind.
- 11.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen von Telekommunikationsverbindungen im Internet, höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Kunden selbst.
- 11.5 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung des Anbieters, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf die Summe der vertraglichen Entgelte begrenzt, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
12. Höhere Gewalt
- 12.1 Der Anbieter ist von der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach Vertragsabschluss eintreten.
- 12.2 Zu den Umständen höherer Gewalt zählen unter anderem Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignungen, grundlegende Rechtsänderungen, Stürme, Überschwemmungen, Naturkatastrophen sowie andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Internet- oder Infrastrukturausfälle durch Dritte, Wassereinbrüche, Stromausfälle und Zerstörungen datenführender Leitungen.
- 12.3 Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich in Textform über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt informieren.
13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
- 13.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des UN-Kaufrechts und des CISG. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.