Der Klassiker, der die meisten Schmerzen produziert: alte Gutschriften in neuen Rechnungen
Hier kommt der Punkt, den ich in jedem zweiten Support-Gespräch erkläre.
Stell dir folgende Situation vor. Ein Kunde hat letzten Monat ein Buch gekauft (7%, Rechnung 1001) und es zurückgeschickt. Diesen Monat kauft er eine DVD (19%, Rechnung 1042). Irgendjemand kommt auf die Idee, das Buch direkt in der neuen Rechnung als Abzug zu verbuchen. Steht dann da: DVD 10 Euro mit 19%, minus Buch 5 Euro, macht netto 5 Euro mit 19% Umsatzsteuer.
Mathematisch wirkt das logisch. Buchhalterisch ist es Murks. Steuerrechtlich ist es Murks. Und Lexware Office verweigert die Annahme, vollkommen zu Recht.
Das Problem: Du behauptest in dem Moment, dass die Rückgabe eines 7%-Artikels eine Minderung in der 19%-Welt ist. Das ist nicht wahr. Die Bemessungsgrundlage des Buchs war 7%-besteuert, die Bemessungsgrundlage der DVD ist 19%-besteuert. Beides hat miteinander nichts zu tun, gehört zu unterschiedlichen Umsätzen, und die Korrektur muss dort erfolgen, wo der ursprüngliche Umsatz war. Genau das regelt §17 UStG: Wenn sich die Bemessungsgrundlage eines Umsatzes ändert (Rückgabe ist genau das), wird der ursprüngliche Umsatz korrigiert, nicht ein anderer Umsatz mit einem anderen Steuersatz dafür herangezogen.
Wie geht es richtig?
Du erstellst zwei separate Belege. Eine Gutschrift, die sich klar auf Rechnung 1001 bezieht und das Buch mit 7% storniert. Eine neue Rechnung 1042 für die DVD mit 19%, ohne irgendwelche Verrechnungen. Der Kunde bekommt also beides, kann das mit seiner Zahlung selbst verrechnen und überweist die Differenz. Buchhalterisch sind die beiden Vorgänge klar voneinander getrennt, jeder Beleg trägt nur den Steuersatz, der ihm zusteht, und Lexware Office importiert beide problemlos.
Das ist mehr als eine Software-Frage. Das ist die Art, wie Belege in Deutschland funktionieren sollen. §14 UStG fordert eine klare Zuordnung von Entgelt und Steuersatz pro Beleg. §17 UStG regelt, dass Korrekturen am ursprünglichen Umsatz erfolgen, nicht an einem anderen. Wenn dein Shop oder deine Wawi einen Workflow anbietet, der „Rückgabe in nächster Bestellung verrechnen" heißt, schalte ihn aus. Das ist kein Feature, das ist eine eingebaute Steuerprüfungs-Falle.
Konkret bei JTL-Wawi: Achte darauf, dass Retouren und Rückerstattungen über das Retouren-Modul abgewickelt werden, mit eigener Gutschrift zum Originalbeleg. Nicht über manuelle Negativpositionen in einer neuen Rechnung. Bei hellocash gilt dasselbe Prinzip, auch wenn die Begriffe andere sind.