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E-Rechnung: Das Problem ist nicht der Versand, sondern dein Posteingang

Der ganze Lärm hängt am Versand – also an der Seite, die für einen JTL-Shop am unwichtigsten ist. Die Pflicht, die dich wirklich betrifft, ist seit Anfang 2025 scharf und betrifft das Empfangen. Hier erfährst du, was XRechnung, ZUGFeRD und die vielen Versionen bedeuten und wie du die Kette von der Mail bis in die Buchhaltung schließt.

Von Henning Schröder ~7 Min. Lesezeit
TL;DR

Für JTL-Shops ist die Versandpflicht meist der falsche Alarm: An Privatkunden musst du keine E-Rechnung ausstellen, im B2B greift sie je nach Umsatz erst 2027 oder 2028. Was dich seit 2025 wirklich betrifft, ist der Empfang – ohne Übergangsfrist, ohne Ausnahme. Im Posteingang landen XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) in ständig wechselnden Versionen, über die dein Lieferant entscheidet, nicht du. Lexware Office liest alle gängigen Formate aus, die E-Mail-Schnittstelle von intercon-systems nimmt dir das Herunterladen und Hochladen ab: Mail weiterleiten, fertig.

E-Rechnung empfangen mit Lexware Office – XRechnung und ZUGFeRD aus dem Posteingang

Der Lärm hängt an der falschen Seite

Seit Monaten dreht sich beim Thema E-Rechnung alles um einen Stichtag: 2027, 2028, Pflicht zum Versand strukturierter Rechnungen, Bußgelder im Raum. Wenn du einen JTL-Shop betreibst, ist das größtenteils der falsche Alarm. Du verkaufst überwiegend an Endkunden, und an Privatkunden musst du gar keine E-Rechnung ausstellen1. Die Pflicht, die dich wirklich betrifft, steht in keiner dieser Schlagzeilen. Sie ist seit Anfang 2025 scharf, und sie betrifft nicht das Verschicken, sondern das Empfangen.

Eigentlich kurios. Der ganze Lärm hängt an der Seite, die für dich am unwichtigsten ist. Verschicken müssen E-Rechnungen erst Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, und auch die erst ab Januar 2027. Für alle anderen wird es ab 2028 ernst2. Bis dahin darfst du im B2B weiter Papier oder PDF schicken, sofern dein Gegenüber zustimmt. Empfangen dagegen musst du E-Rechnungen jetzt schon. Ohne Übergangsfrist, ohne Zustimmung, ohne Ausnahme3.

Zwei Formate, die dasselbe meinen

Und genau da wird es unangenehm. Was im Posteingang landet, sieht nämlich nicht immer aus wie eine Rechnung. Es gibt zwei Formate, die du auseinanderhalten solltest, auch wenn sie am Ende auf dasselbe hinauslaufen.

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei. Öffnest du sie mit einem Doppelklick, starrst du auf Tags und spitze Klammern, nicht auf eine Rechnung. Für den Menschen unlesbar, für die Maschine ideal.

ZUGFeRD geht den umgekehrten Weg. Es ist ein ganz normales PDF, in das die strukturierten Daten unsichtbar eingebettet sind. Sieht aus wie die PDF-Rechnung, die du seit Jahren bekommst, ist aber gleichzeitig eine vollwertige E-Rechnung.

Beide erfüllen denselben europäischen Datenkern, die Norm EN 169314. Inhaltlich sind sie gleichwertig. Der Unterschied ist die Verpackung. Und die Falle steckt im zweiten Format: Eine ZUGFeRD-Rechnung wird im Alltag gern für eine gewöhnliche PDF gehalten und brav von Hand abgetippt, obwohl alle Daten längst sauber strukturiert mitgeliefert wurden. Du machst dir Arbeit, die schon erledigt war.

Die XRechnung gibt es nicht, es gibt viele

Damit nicht genug. Die XRechnung kommt nämlich nicht in einer Ausführung, sondern in mehreren. Aktuell gilt Version 3.0.2. Mitte bis Ende 2026 kommt mit 4.0 ein größerer Sprung, der das Datenmodell an die neue EU-Norm anpasst. Die zuständige Stelle, die KoSIT, schiebt etwa halbjährlich neue Stände nach5. Und damit es nicht zu einfach wird, gibt es dieselbe XRechnung auch noch in zwei technischen Syntaxen, UBL und CII, die dasselbe sagen, es aber unterschiedlich aufschreiben.

Was das für dich heißt? Vor allem eins: Du hast keine Kontrolle darüber, was bei dir ankommt. Dein Lieferant entscheidet, welches Format, welche Version, welche Syntax er rausschickt. Du sitzt am Empfänger-Ende und darfst mit allem klarkommen, was reinflattert. Eine Software, die nur Version X in Syntax Y versteht, ist da keine Hilfe, sondern das nächste Problem.

Drei Handgriffe, die zur Fleißarbeit werden

Womit wir beim eigentlichen Punkt wären. Drei Dinge musst du mit jeder eingehenden Rechnung tun: lesbar machen, korrekt verbuchen, revisionssicher archivieren. Klingt nach drei Handgriffen. Wird aber zur Fleißarbeit, sobald der erste Lieferant auf XRechnung umstellt, der nächste auf ZUGFeRD, und ein dritter dir eine Version schickt, von der du noch nie gehört hast.

Hier wird es entspannt, wenn du Lexware Office nutzt. Lexware Office kommt mit allen gängigen Formaten klar, XRechnung, ZUGFeRD, die verschiedenen Versionen6. Du musst dir nicht überlegen, wie du welche Datei aufbekommst oder ob dein Programm die Syntax versteht. Du importierst die Rechnung, Lexware Office liest sie aus, zeigt sie lesbar an und legt sie ab. Die Frage nach dem Format stellt sich für dich gar nicht mehr. Und wenn du deine Bank in Lexware Office angebunden hast, begleichst du die Rechnung gleich von dort, ohne den Umweg übers Onlinebanking.

Bleibt der eine Schritt, der trotzdem nervt: die Datei aus der Mail kramen, herunterladen, in Lexware Office hochladen. Bei einer Rechnung pro Woche egal. Bei zwanzig nicht mehr. Genau diesen Schritt nimmt dir die E-Mail-Schnittstelle von intercon-systems ab. Du leitest die Mail samt Anhang einfach an deine Import-Adresse weiter, den Rest erledigt die Schnittstelle: Sie zieht den Anhang heraus und übergibt ihn an Lexware Office. Kein Download, kein manueller Upload, kein Hin und Her zwischen zwei Fenstern. Über eine Whitelist legst du fest, von welchen Absendern automatisch importiert wird, damit nicht jeder Newsletter im Buchhaltungsstapel landet.

Damit ist die Kette geschlossen. Mail rein, weiterleiten, fertig. Lexware Office kümmert sich ums Format, du kümmerst dich ums Bezahlen, und das auch nur mit einem Klick.

Und der Versand?

Falls du doch Geschäftskunden hast, lohnt ein kurzer Blick auf die andere Seite. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben von der Pflicht ausgenommen7. Als Format brauchst du dann XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.08. Für die meisten Shops ist das aber ein Thema für später. Erst kommt der Posteingang.

Ob dich der Versand überhaupt betrifft, kannst du in zwanzig Sekunden selbst klären:

Schnell-Check

Muss ich E-Rechnungen verschicken?

An wen stellst du überwiegend Rechnungen?

Wie hoch war dein Vorjahresumsatz?

Entwarnung

An Privatkunden musst du keine E-Rechnung ausstellen. B2C ist von der Versandpflicht ausgenommen.

Empfangen musst du E-Rechnungen trotzdem, das gilt seit 2025 für alle.

2028

Du hast Zeit bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Ausstellung von B2B-E-Rechnungen auch für dich Pflicht.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ausgenommen. Empfangen musst du schon heute.

2027

Ab dem 1. Januar 2027 musst du für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen. Bis dahin reichen Papier oder PDF, wenn der Empfänger zustimmt.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ausgenommen. Empfangen musst du schon heute.

Weniger Steuerfrage, mehr Organisationsfrage

Eigentlich ist die ganze E-Rechnung weniger eine Steuerfrage als eine Frage der Organisation. Die Pflicht klingt nach Bürokratie, das Problem dahinter ist banal: Wie kommt eine Datei aus einer Mail in deine Buchhaltung, ohne dass du sie dreimal anfasst? Wer das einmal sauber löst, merkt vom nächsten Format-Wechsel der KoSIT ungefähr nichts. Und das ist, ehrlich gesagt, das angenehmste Verhältnis, das man zu einer gesetzlichen Pflicht haben kann.

Über den Autor

Henning Schröder ist Gründer und Entwickler von intercon-systems und seit über einem Jahrzehnt auf REST-API-Integrationen, Backend-Entwicklung und E-Commerce-Schnittstellen spezialisiert. intercon-systems ist zertifizierter Lexware Technologie-Partner und betreibt eine produktiv eingesetzte JTL-Wawi-Schnittstelle zu Lexware Office.

Henning auf LinkedIn ➜

Häufige Fragen

Muss ich als JTL-Shop E-Rechnungen verschicken?

An Privatkunden (B2C) nicht – die sind von der Versandpflicht ausgenommen. Im B2B wird die Ausstellung für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027 Pflicht, für alle anderen ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin reichen Papier oder PDF, wenn der Empfänger zustimmt.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja, und zwar schon seit dem 1. Januar 2025. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Jedes Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können, sobald ein Geschäftspartner eine schickt.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei, für den Menschen unlesbar, für die Maschine ideal. ZUGFeRD ist ein normales PDF mit unsichtbar eingebetteten strukturierten Daten. Inhaltlich sind beide gleichwertig und erfüllen denselben europäischen Datenkern (Norm EN 16931) – der Unterschied ist nur die Verpackung.

Welche XRechnung-Version muss ich unterstützen?

Das kannst du nicht steuern – dein Lieferant entscheidet über Format, Version und Syntax. Aktuell gilt Version 3.0.2, Mitte bis Ende 2026 kommt Version 4.0. Eine Software, die nur eine bestimmte Version versteht, ist deshalb keine Lösung. Lexware Office liest die gängigen Formate und Versionen aus, sodass sich die Frage für dich nicht stellt.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnung?

Ja. An Privatkunden musst du gar keine E-Rechnung ausstellen, und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ebenfalls ausgenommen (§33 UStDV). Der Empfang von E-Rechnungen gilt aber unabhängig davon für alle Unternehmen.

Wie kommt die Rechnung aus der E-Mail in Lexware Office?

Über die E-Mail-Schnittstelle von intercon-systems: Du leitest die Mail samt Anhang an deine Import-Adresse weiter, die Schnittstelle zieht den Anhang heraus und übergibt ihn an Lexware Office. Kein Download, kein manueller Upload. Über eine Whitelist legst du fest, von welchen Absendern automatisch importiert wird.

Quellen und Fundstellen

Damit du das alles auch nachprüfen kannst, ohne mir glauben zu müssen:

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung (BMF)

Standards und Formate

Verbände und Verwaltung

Lexware-Primärquellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen und Formatvorgaben zur E-Rechnung können sich ändern; kläre deine konkrete Konstellation im Zweifel mit deinem Steuerberater.

Zuletzt aktualisiert am: 30.05.2026

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E-Rechnungen empfangen, ohne sie dreimal anzufassen

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