Der Lärm hängt an der falschen Seite
Seit Monaten dreht sich beim Thema E-Rechnung alles um einen Stichtag: 2027, 2028, Pflicht zum Versand strukturierter Rechnungen, Bußgelder im Raum. Wenn du einen JTL-Shop betreibst, ist das größtenteils der falsche Alarm. Du verkaufst überwiegend an Endkunden, und an Privatkunden musst du gar keine E-Rechnung ausstellen1. Die Pflicht, die dich wirklich betrifft, steht in keiner dieser Schlagzeilen. Sie ist seit Anfang 2025 scharf, und sie betrifft nicht das Verschicken, sondern das Empfangen.
Eigentlich kurios. Der ganze Lärm hängt an der Seite, die für dich am unwichtigsten ist. Verschicken müssen E-Rechnungen erst Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, und auch die erst ab Januar 2027. Für alle anderen wird es ab 2028 ernst2. Bis dahin darfst du im B2B weiter Papier oder PDF schicken, sofern dein Gegenüber zustimmt. Empfangen dagegen musst du E-Rechnungen jetzt schon. Ohne Übergangsfrist, ohne Zustimmung, ohne Ausnahme3.